Fallen Kunst -und Museumsseiten auch unter das JMStV ?
01/12/2010
PS: Das Feigenblatt nervt… ich werde es täglich kleiner machen und hoffentlich ist es irgendwann verschwunden…solange nach unten scrollen...
Da ich nicht einschätzen kann, inwieweit meine Seite jugenschutzgefährdend ist, bitte ich meinen Blog nur noch nach amerikanischer Zeit zu betrachten, im Zweifelsfall biete ich noch das allseitsbewährte Feigenblatt an. Ich hoffe es ist groß genug und erfüllt die angeforderten Kriterien! Ich hoffe, die Politiker machen davon regen Gebrauch! Oder soll ich lieber ein Stoppschild nehmen?
Am liebsten wäre es natürlich so, dies lernen die Kinder bereits in der Schule
Hier eine Unterschriftenaktion zum JMStV
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Das mit dem Jugendschutzdingens ist noch lange nicht alles. Wenn schon, dann machen wir das Internet und die demokratischen Rechte gründlich kaputt, das walte de Mazière. Der hat noch was in petto – Zitat:
Der Gesetzentwurf des BMI mit dem Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht hat indes einen anderen Regelungsgegenstand als der Datenschutz-Kodex.
Der Gesetzentwurf zielt auf die Frage ab, was – unabhängig von einer Selbstverpflichtung der Branche – überhaupt nicht im Internet zu vertreten ist. “Mit dem Gesetzentwurf knüpfen wir an den Schutzgedanken an, nämlich an den Schutz der Persönlichkeit. Wir wollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhindern – unabhängig davon, um welche Dienste es sich handelt”, erklärte de Maizière.
Nicht die Erhebung, Speicherung, oder Verarbeitung von Daten sei ausschlaggebend, sondern deren Veröffentlichung. Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liegt insbesondere dann vor, wenn in Telemedien personenbezogene Daten veröffentlicht werden, die geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden.
Der Entwurf enthält zudem Anregungen für Regelungsvorschläge zu bestimmten Internetdiensten, die für die Integrität des Persönlichkeitsrechts von besonderer Bedeutung sind. Hierunter fallen Gesichtserkennungsdienste, die Profilbildung anhand von Suchmaschinenanfragen und die Erhebung von Standortdaten. De Maizière kündigte an, dass der Entwurf zeitnah an die Ressorts versandt und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist an der Abstimmung beteiligt. Die Chancen des Internets dürften dabei keinesfalls eingeschränkt werden, waren sich de Maiziére und Scheer einig.
“Es gibt eine Grenze, die den Schutz der Persönlichkeit angeht. Jenseits dieser Grenze wünsche ich mir viel Freiheit”, sagte de Maizière.
Zitat Ende.
Da bleibt einem alles im Halse stecken, was gerade ansteht, sogar das Lachen und das Leerschlucken.
Meine Oma war eine einfache Frau, aber ich werde nie vergessen, was sie wegen Hitler und dessen drittem Reich für spätere Zeiten sagte: “Es fing damit an, dass etwas – jemand – geschützt werden sollte. Zuerst wollen sie Dich schützen, danach bist Du dann der Arsch den sie beseitigen wollen.”
Ach, so – der Link zu dem Zitat, fast vergessen:
http://www.cop2cop.de/2010/12/01/gesetzentwurf-zur-roten-linie/