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Miss Loreley von der Elbe

05/12/2009

Politische Satire auf die Rechtssprechung in Dresden. Das Cartoon könnte eine prima Vorlage für einen Motivwagen beim  nächsten Karnevalsumzug sein. Ich würde bei der Umsetzung eventuell mithelfen.

Ich habe mal gegoogelt und einen Motivwagen mit ganz nackter Dame gefunden. Also muß die Narrenfreiheit größer sein als die Kunstfreiheit?

Dresden Helau- Neues Weltkulturerbe?

Miss Loreley von der Elbe

Kunstfreiheit verboten, wie wäre es mit Narrenfreiheit?

Dresden könnte zur Welthauptstadt der Kulturbanausen erklärt werden. In Dresden wird Weltkulturerbe vernichtet. Verantwortlich für diesen Umgang mit Kulturgut ist nicht zuletzt die Oberbürgermeisterin. Eine Künstlerin thematisiert das in einem Werk, das zahlreiche Anleihen bei Werken von herausragenden Künstlern der Weltkulturgeschichte macht. Dresden hat das Weltkulturgut Elbtal gegen die Kultur der Oberbürgermeisterin eingetauscht. Der Oberbürgermeisterin gefällt die gemalte Aphrodite, auf der ihr Kopf sitzt, nicht so gut wie das Elbetal. Das hat sie sicher mit vielen Dresdnern gemein. Nur was tun, wenn die Oberbürgermeisterin Dresdens bekanntestes Kulturgut vernichtet? Kann stattdessen Malerei, die die Oberbürgermeisterin thematisiert, Dresdens Weltkulturerbe sein? Malerei gehört auch schließlich zur Weltkultur.

Nicht doch in Dresden. Die Oberbürgermeisterin und die Justiz demonstrieren ihren Umgang mit Kulturgütern noch mal, indem sie das Werk verbieten lassen. Der Körper einer nackten Aphrodite verletze das Persönlichkeitsrecht der Oberbürgermeisterin. Das Verbot lässt die Kleingeistigkeit einer Provinzstadt erkennen, wo mit Kulturgütern wie bei den Vandalen umgegangen wird.

Die Vermessenheit der Oberbürgermeisterin, einen die Geschichte überdauernden zeitlosen Astralkörper der Göttin Aphrodite sich selbst zuzuschreiben, lässt die hinter der provinziellen Kleingeistigkeit stehende Geisteshaltung in Dresden erkennen. Dresden sollte zur Welthauptstadt der Kulturbanausen erklärt werden.

Und ob jedes Gericht so entschieden hätte, wie das Gericht in Dresden, wage ich an zuzweifeln. Ich bin allerdings kein Hellseher wie manch ein Anwalt. Ich versuche jetzt einige Antworten auf seine Argumentation zu finden.

Nein, ich plädiere auch nicht für Mord und Totschlag in meinen Bildern, ich male dagegen an, wie eine Frau Lust gegen die Zerstörung des Elbtals. Allerdings, wenn man sich etwas in Museen umschaut, so muß man feststellen, grausame Schlachtszenen waren an Königs und Kaiserhöfen sehr beliebt. Erfolgreiche Schlachten waren ein beliebtes Sujet für Auftragsarbeiten und sollten vom Sieg des Feldherrn Kunde tun und andere Kriegsherren auch abschrecken. Es gibt Bilder mit mordenden Tataren, Mongolen, Franzosen, Spaniern, Kreuzrittern, kirchlichen Missionaren und selbst die Mayas hatten entsprechende Bildnisse. Muß man nun hingehen und diese großen Meisterwerke und Kulturgüter, angefangen in denberühmten Museen in Moskau, Berlin, Paris, New York etc, also weltweit, abhängen und auf Ewigkeit in tiefsten Kellergewölben verstecken und die Türen mit doppelten Schlössern sichern? Das  bekannte Gemälde von Delacroix, die Freiheit führt das Volk,  würde bestimmt darunterfallen. Und was an Nacktheit so trivial ist? Ich wollte ich würde ein Bild von Renoir besitzen, wie z.B. Die Badenden. Ich glaube, ich hätte dann ausgesorgt. Übrigens, das Thema Nacktheit haben auch viele andere Maler aufgegriffen, ihre „trivalen“ Werke hängen auch im Louvre und anderen Museen. Wie wäre es mit Sandro Botticellis  Venus? Natürlich gibt es in den großen Meisterwerken auch jede Menge Vergewaltigungen, die  Malerin Artemisia Gentileschi hat es  in  Gemälden zum Ausdruck gebracht. Sie hat sich für ihre Vergewaltigung  und der daraus resultierenden Gerichtsverhandlung vor einem Gericht mit höchst fragwürdigen Richtern und sehr gewalttätigen Befragungsmethoden revanchiert und auch dieses Anprangern hängt  öffentlich in einem Museeum. Ihren Vergewaltiger hat sie unter Judith enthauptet Holofernes verewigt., einen gewünschten gewaltsamen Tod.. Auch diese Bild müsste für immer hinter Schloss und Riegel. Für mich ein riesen Verlust für die Kunst, die Kultur und Geschichte. Gut, das es damals nicht so Kunstbanausen wie in Dresden gegeben hat.

Zitat Kompa…“Die bloße Idee alleine, eine Person nackt darzustellen, ist trivial. Die Qualität der „technisch-graphischen“ Umsetzung, den ggf. bewusst reduzierten Malstil usw. vermag ich nicht zu beurteilen, wobei nicht jeder Kunsthandwerker auch als Künstler gilt, denn Kunst kommt von Können und Künden.“

Richtig, Kunst kommt auch von Können und Künden, und genau dieses Künden soll nun der Künstlerin verboten werden. Und zur technisch-graphischen Umsetzung, was immer dieser Ausdruck bedeuten soll, habe ich versucht, passende Beispiele herauszusuchen. Ich hoffe nicht, der Anwalt wird die Werke für Kunsthandwerk halten, sie sind sowieso für die meisten Normalsterblichen unbezahlbar und auch kaum käuflich zu erwerben. Ich fange mal mit Frida Kahlo an, auch Diego Rivera könnte gut passen. Es gibt unter den bekannteren Malerinnen auch noch Paula Moderson-Becker oder Suszanne Valadon, ein ehemaliges Aktmodell, unter anderem auch von Auguste Renoir. Der Maler Paul Gauguin hatte einen eigenen Malstil, auch er war kein Kunsthandwerker. Und wie die Beurteilung Vicent van Gogh`s Bilder zu Lebzeiten aussahen und auch seine Verkaufszahlen, sind ziemlich bekannt. Das Bild, die Kartoffelesser, wurde von den Kritikern niedergemacht. Heute passt es gut als Sozialkritik, denke ich an die Essens-Zuteilungsraten für Hartz 4 und an die Aussagen eines Müntefering. und auch an den Speiseplan-Vorschlag eines Herrn Sarrazins. Sollen sie doch Kartoffeln fressen, frei interpretiert. Und Vincent ist natürlich auch unbezahlbar geworde: Früher hat er damit seine Lebenshaltenskosten eingetauscht. Soviel ich weiß, hat der Zimmerwirt es damals nicht so richtig zu schätzen gewusst... Kein Kunstsachverstand, wie soviele Damals nicht hatten, wenn man das von Heute weiß.

Zitat „Dafür benötigt man auch nur im Ausnahmefall Kunstsachverstand.“

Irgendwie kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen, was an Strapsen und Strümpfen so lächerlich machend sein soll, früher gab es diese Bekleidung, heute , etwas modernere, wer zieht schon gerne „Liebestöter“ an? Bei Wikipedia fehlt leider das Pendant zur männlichen Bekleidung.

Zitat Kompa  „Jeder solch sich mal fragen, ob er oder sie es wirklich witzig fände, wenn die eigene Mutter im vorgerückten Alter öffentlich so bloßgestellt würde.“

Na ja, der freche Faschings-Pirat oben im Cartoon,  hat schon eine Antwort gegeben. Und wer noch aussieht wie eine Aphrodite, könnte  sich glücklich schätzen. Klar, sollten Kinder und Heranwachsende geschützt werden, wenn ich nur an die vielen Putten denken, die Michelangelo im Petersdom verewigt hat. Wozu kann das nur hinführen, muß aber nicht. sonst würde die Frau von der Leyen kommen und vielleicht einen neuen Bildersturm in Kirchen verursachen.       ( Satire).  Upps, das ist ja fast schon heidnisch oder etwas für Verschwörer und gewisse Wahrheits- Suchende, gesucht habe ich eher nach kleinen Engelsbildern, sogenannten Putten. Und wieder habe ich sie nicht gefunden, obwohl ich an einem anderen Ort eine Menge Literatur mit Abbildungen habe.

Break, Zwischenstand, ich werde sonst nicht fertig. Fortsetzung folgt hoffentlich….Ich lasse nun einen Verweis stehen, auf das Bundesverfassungsgericht, aber ich argumentiere als Malerin, ein Anwalt kann damit mehr anfangen?

Für die Ausnahmekunst, für die man Kunstsachverstand braucht,  gab es früher mal den Fachterminus “ Entartete Kunst“.

Update Prozess April 2010, vielleicht sollten sich die Richter mal dieses neue Urteil vom Bundesverfassungsgericht anschauen, es geht um die Stärkung des Äußerungsrechts contra Persönlichkeitsrecht.

Update 2 Bericht mdr

13 Kommentare leave one →
  1. kanzleikompa permalink
    05/12/2009 01:43

    Narrenfreheit? Quatsch.

    Der Motivwagen im Karneval zeigt nicht – und darauf hatte das Gericht abgehoben – die nackten weiblichen Primärgeschlechtsteile.

    Es geht auch nicht um die Frage, ob etwas als Kunst einzustufen ist, sondern wie weit Kunst gehen darf. Der Vergleich zu entarteter Kunst ist obszön und hat nichts, aber auch gar nichts mit Persönlichkeitsrecht zu tun. Es geht darum, inwieweit ein konkretes Kunstwerk einen Menschen verletzt bzw. verletzen darf.

    Die meisten von Dir genannten Akte betreffen keine konkreten Personen oder solche, die sich freiwillig haben nackt abbilden lassen. Was hat das mit dem Dresdner Fall zu tun?

    Auf Basis der gefestigten Rechtsprechung und Grundrechtsdogmatik bedarf es keiner hellseherischen Kräfte, um vorauszusagen, dass jedes Gericht so geurteilt hätte. Solange die Oberbürgermeisterin keinen nachvollziehbaren Anlass für eine so verletzende Aktdarstellung gegeben hat und die Nacktheit keinen plausibleren Bezug hat als den profanen von der Künstlerin genannten, der nun einmal auf alles und nichts passt, solange wird garantiert jedes Gericht das Persönlichkeitsrecht der Politikerin höher gewichten.

    • 05/12/2009 02:33

      Sie haben alle nicht verstanden, was Kunst und Kunstgeschichte bedeutet, frag mal einen Kunstsachverständigen. Ich glaube, danach was Du schreibst, begeiftst Du überhaupt nicht, was Kunst ist. Du bist Anwalt, ich bin Künstler .Ich antworte Dir, sobald ich kann. Irgendwann muss auch ich Sc hlafen. Sorry

  2. 05/12/2009 18:35

    Ja, ich gebe dir recht. Juristen und Politiker, das sind de Leute, die was von Kunst verstehen, Künstler haben von Kunst sowieso keine Ahnung und erst recht nicht Künstlerinnen. Experten und Bilderstürmer haben etwas gemeinsam, den Kunstsachverstand.

  3. kanzleikompa permalink
    05/12/2009 18:47

    Die Frage, was Kunst ist oder nicht, wird seit Ewigkeiten u.a. in der juristischen Fachliteratur diskutiert. Ob die Bilder der Frau Lust Kunst sind oder nicht ist vorliegend gar nicht die erhebliche Frage.

    Es geht einzig um die Frage, ob ein bestimmtes Kunstwerk in die Persönlichkeitsrechte einer bestimmten Person eingreifen darf oder nicht. Es hat nie eine Kunstfreiheit gegeben, die ohne Grenzen Leben, Gesundheit oder die Würde anderer Menschen verletzen darf.

    Man kann sich darüber streiten, wo die Würde eines Menschen beginnt. Wenn man so derbe Sachen macht, wie den Schambereich lebender Personen gegen deren Willen bloßzustellen, dann braucht man schon eine stärkerer Rechtfertigung als den selbsternannten Stempel „Kunst“. Andernfalls wäre auch die ganze Nazi-Kacke durch Kunstfreiheit gerechtfertigt. So einfach ist es nun einmal nicht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass die Intimsphäre eines Menschen praktisch absoluten Schutz der in Art. 1 GG garantierten Menschenwürde genießt. Daher wird jedes Gericht eine diesen Bereich berührende obszöne Darstellung auf Antrag des Betreffenden untersagen, wenn nicht eine wirklich sehr gewichtige Rechtfertigung geboten wird.

    Bei thematisch veranlasster Illustration – etwa Monika Lewinski bei Clinton – könnte man darüber diskutieren. Oder bei der Diekmann-Plastik. Was die Malerin in Dresden bislang vorgetragen hat, ist ziemlich dünn, so dass das Gericht keine Wahl hatte. Auf Kunstsachverstand kommt es für die Beurteilung, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, eher nicht an.

    Du musst auch nicht ins Gefängnis, es werden keine bestimmten Künstler verboten, keine bestimmten Malstile, keine bestimmten Motive – wohl allerdings die Verbreitung von Darstellungen, die andere Menschen nachvollziehbar sehr verletzen. Privat kannst Du sie malen, in der Öffentlichkeit muss halt ein Minimum an Menschenwürde respektiert werden. Du würdest auch nicht wollen, dass dich ein selbsternannter Künster auf der Toilette filmt und die Bilder ins Internet stellt, weil er das Kunst nennt.

    Am Respekt vor der Intimsphäre eines Menschen ist in den letzten 60 Jahren die Kunstfreiheit nicht gescheitert. Es sieht auch nicht so aus, als ob damit zu rechnen wäre.

    • 05/12/2009 19:14

      Immerhin hat die Frau Lust Malerei und Bühnenbild, sowie Kostümbild studiert. Was man von dem Richter nicht behaupten kann. Aber Du hast Recht, die Malerin hat bestimmt keine Ahnung., genauso wenig wie ein Anwalt Ahnung von Theater hat. Richtig? Immerhin weiss ich durch dieses wichtige Urteil, dass die Würde des Menschen im Genitalbereich liegt. Da wäre ich so nicht draufgekommen.
      Du plädierst für Selbstzensur? Ich zitiere aus einem Vernissage- Bericht aus einer Zeitung: …“ Allerdings ist zu fragen, ob das Thema “ Suicid“ unbedingt so vollplastisch dargestellt werden sollte. Ein wenig freiwillige Selbstkontrolle in der Kunst könnte da durchaus nützlich sein, Zusammenstöße mit der „Obrigkeit“ zu vermeiden“
      Als der selbe Bericht nochmals in der Mittwochsausgabe der Zeitung erschienen ist, hat dieser Satz dann gefehlt.
      Ergänzung; Das hat der „Obrigkeit“ 1989 nicht gefallen. Die Anzeige wurde zurückgezogen.

  4. 16/12/2009 01:23

    Inzwischen ist nicht mehr nach zu vollziehen was, die UNESCO noch alles zum Weltkulturerbe macht. Inzwischen habe ich schon auf meinem Mülltonnenverbau so eine blödsinnige Plakete gefunden. Mein Hausmeister kommt mit dem Abkratzen schon gar nicht mehr nach.

    Wenn mich das Reisebüro nicht vermittelt hätte, ich wär nie dort überall hin gefahren in die Metropolen des Großdeutschen Reiches.

    • 16/12/2009 02:17

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